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Sektoraler Heilpraktiker
Der Erwerb einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat für einen Podologen den Vorteil, dass er selbstständig Patienten annehmen darf und diese Leistung innerhalb des Gesetzes (§1HPG) mit dem Patienten abrechnen kann. Auch bei der Wundbehandlung ist der Podologe mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (sektoraler Heilpraktiker) nicht mehr nur auf ärztliche Anordnung angewiesen.
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §HGB gestattet, also Ärzten, Heilpraktikern und Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie.
Fällt die Erkrankung in den podologischen Bereich (Erkrankung der Füße/Beine), kann ich eine Diagnose stellen und die Erkrankung behandeln.
Vorteil: Sie müssen dann nicht erst zu Ihrem Hausarzt, sondern können direkt zu uns in die Praxis kommen.