Podologie versus Fußpflege

Podologie was ist das, und was ist der Unterschied zu einem Fusspfleger?

Erkrankungen wie Diabetes, Gicht, Rheumatoide Arthritis und Schuppenflechte, aber auch Erkrankungen des Nerven- und Gefäßsystems können im Laufe der Zeit zu schwerwiegenden Fußproblemen führen. Diese Behandlungen erfordern neben Erfahrung auch fundiertes medizinisches Wissen, welches durch einen Podologen gewährleistet ist. Als anerkannter medizinischer Fachberuf ist der Podologe Partner des Arztes bei der Behandlung von Fußproblemen.

Wichtig ist und grundsätzlich gilt:

Immer dann, wenn die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und wenn die Behandlung gesundheitliche Schädigung verursachen kann, darf sie nicht der kosmetische Fußpfleger, sondern nur der Podologe ausführen. Dies trifft auch für die Behandlung und Entfernung von Hühneraugen, Warzen, Nagelpilz und eingewachsenen Nägeln zu.

Sektoraler Heilpraktiker

Der Erwerb einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat für einen Podologen den Vorteil, dass er selbstständig Patienten annehmen darf und diese Leistung innerhalb des Gesetzes (§1HPG) mit dem Patienten abrechnen kann. Auch bei der Wundbehandlung ist der Podologe mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (sektoraler Heilpraktiker) nicht mehr nur auf ärztliche Anordnung angewiesen.

 

Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §HGB gestattet, also Ärzten, Heilpraktikern und Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie.

 

Fällt die Erkrankung in den podologischen Bereich (Erkrankung der Füße/Beine), kann ich eine Diagnose stellen und die Erkrankung behandeln.

 

Vorteil: Sie müssen dann nicht erst zu Ihrem Hausarzt, sondern können direkt zu uns in die Praxis kommen.